Das Finanzamt - Fragebogen nach Gründung
Nach dem Notartermin ist auch dem Finanzamt schnell bekannt, dass eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt gegründet wurde. Dazu hat das Finanzamt einen vierseitigen Fragebogen, auf dem man vielerlei Angaben zum Unternehmen, dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern machen soll. Aber nicht nur organisatorische Angeben werden verlangt. Der Fragebogen beinhaltet auch Fragen wie:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Voraussichtlicher Gewinn im ersten und zweiten Jahr
- Geplanter Umsatz im ersten Jahr
- Art der Gründung (Bar- oder Sachgründung)
- Antrag zur Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Diese Fragen sind, wenn man sich in diesen Themen nicht täglich bewegt, nicht ganz einfach zu beantworten. Daher empfiehlt es sich einen Steuerberater zu konsultieren, da ein Steuerberater auch Tipps und Informationen geben kann, welche Angaben nicht gleich zu einer Vorausforderung des Finanzamtes führen.
Über den Fragebogen lässt sich auch eine Dauerfristverlängerung beantragen. Mit dieser Fristverlängerung lassen sich die Umsatzsteuervoranmeldungen, die bei der Unternehmensform monatlich erfolgen müssen, um 30 Tage verlängern. Das bedeutet mehr Spielraum bei der Überprüfung der Belege und der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt über z.B. Elster.
Im Anschreiben hat das Finanzamt einen festen Termin angegeben, bis wann die Unterlagen wieder beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Abgegeben werden müssen der Fragebogen und eine Kopie aller Unterlagen, die unmittelbar mit der Gründung in Zusammenhang stehen (Gründungsvertrag). Gegebenenfalls sollen auch Geschäftsführer-Anstellungsverträge und Miet-, Pacht- oder Darlehensverträge beigefügt werden.
Tags zum Thema:
Stammkapital, Finanzamt, Fragebogen, Umsatzsteuer, Gründung, Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
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Kommentare:
MD.
Sachanlagen bei einer UG? Wohl eher nicht.
