Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
Jedes Gewerbe muss sich je nach Gewerbesitz bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Das gilt auch für die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Durch die Gewerbeanmeldung darf man offiziell ein Gewerbe betreiben. Davor ist dies nur mit dem Zusatz „i.G.“ im Namen möglich und muss ebenfalls bei der Gemeinde angemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gewerbevoranmeldung 20 € kostet und die eigentliche Gewerbeanmeldung, bei der der Zusatz „i.G.“ wieder entfernt wird, noch einmal 20 € kostet. Diese Preise werden zumindest am Firmensitz unserer UG verlangt und waren in bar zu entrichten.
Am Tag der Gewerbeanmeldung müssen alle bei der Gründung eingetragenen Geschäftsführer anwesend sein. Da in unserem Fall nur ein Geschäftsführer bei der Gründung eingetragen wurde, konnte das dieser schnell und unkompliziert allein erledigen. Unterlagen die bei der Anmeldung vorliegen müssen, sind die Nummer unter der die UG im Handelsregister geführt wird und die Personalausweise der oder des Geschäftsführers. Wenn die Nummer unter dem die UG im Handelsregister geführt wird noch nicht vorliegt, kann das Gewerbe nur mit dem Zusatz „i.G.“ angemeldet werden.
Später werden durch diese Anmeldung die Gewerbesteuer und die Müllgebühren fällig.
Die Gewerbesteuer ist an die Gemeinde zu entrichten und wird auch von dieser festgelegt. Da jede Gemeinde den Betrag für die Gewerbesteuer selbst festlegen kann, kann dieser Betrag von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Der Betrag für die Gewerbesteuer ist am einfachsten bei der Gemeinde zu erfragen.
Wenn beim Gewerbe kein Müll anfällt (da es sich z.B. um einen reinen Dienstleister handelt), kann man das bei der Anmeldung gleich auf dem entsprechenden Formular vermerkt. So sollten später auch keine Rechnung über Müllgebühren im Briefkasten auftauchen.
Am Ende der Anmeldung, die ca. 15 Minuten dauert, wird man mit der Quittung für die bezahlten 20 €, einem Informationsblatt und zwei Durchschlägen entlassen. Einen Durchschlag mit den Angaben die man gegenüber der Gemeinde getätigt hat und einen Durchschlag zu den Müllgebühren. Jede Änderung, die später am Unternehmen vorgenommen wird, muss unverzüglich der Gemeinde mitgeteilt werden, da sonst mit einem Bußgeld zu rechnen ist. Dazu gehört ein Umzug des Firmenstandortes oder z.B. die Ernennung eines zweiten Geschäftsführers.
Tags zum Thema:
Gründung, Anmeldung, Fragebogen, Firmenname
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