Besonderheiten der Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (UG) hat einige Besonderheiten gegenüber der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
- Stammkapital ab 1 €
- 25% des Gewinns, müssen angespart werden. Sobald 25.000€ Stammkapital erreicht sind, darf die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umfirmiert werden.
- Die UG muss immer den Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungseschränkt) führen. Auch das Wort in der Klammer darf nicht weggelassen werden.
- Nur mit der Verwendung des Musterprotokolls ist die Gründung vergünstigt.
Zusätzlich entstehen noch Nachteile, bei der Verwendung des Musterprotokolls zur Gründung. Eine Unternehmergesellschaft, kann aber auch ohne Musterprotokoll, ganz individuell gegründet werden.
Ansonsten sind die Bestimmungen für die UG und die GmbH recht ähnlich.
Tags zum Thema:
Besonderheiten, GmbH, haftungsbeschränkt, Unternehmergesellschaft, UG, Gründung
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