Eröffnen eines Geschäftskontos
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist erst nach dem Besuch des Notars zur Gründung der Gesellschaft möglich. Bei der Gründung wird zwar vom Notar festgelegt welcher Gesellschafter welchen Betrag zum Stammkapital beisteuert, dennoch muss das Geld erst nachträglich in Form eines Einzahlungsscheins beim Notar vorgewiesen werden. Auf Grund der verschärften Geldwäschegesetze, lassen Banken die Eröffnung eines Geschäftskonto erst mir der Vorlage der beglaubigten Gründungsurkunde zu. Der Einzahlungsschein muss dann, im nächsten Schritt, dem Notar vorgezeigt werden, damit dieser die weiteren Schritte beim Amtsgericht einleiten kann.
Bei der Kontoeröffnung sind natürlich auch die unterschiedlichen Konditionen zu beachten unter denen Banken Ihre Konten anbieten. Dabei ist, wie bei fast allen Produkten, genau abzuwägen, welches Angebot am Besten auf die eigenen Geschäftspraktiken der zukünftigen Firma zutrifft. So ist davon abzuraten, ein Konto bei einer günstigen Internetbank abzuschließen, wenn man Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert.
Tags zum Thema:
Stammkapital, Geschäftskonto, Unternehmergesellschaft, Konto, Notar
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