Erste Post vom Notar

23.01.2009 um 19:33 Uhr

Kurz nach dem Unterzeichnen des Vertrages beim Notar, erhält man Post von ihm. Nach dem man den Brief aus dem Briefkasten gefischt hat, denkt man sofort: "Kommt die Rechnung so schnell?".
Im Brief befindet sich neben den unterschriebenen Abschriften der Verträge auch die Rechnung für die Anmeldung beim Handelsregister und die Notarkosten für die Beglaubigungen sowie der Aufwände des Notars.
Der Vertrag selbst ist mit einer Bindung zusammengefasst und trägt das Siegel des Landes auf der ersten Seite. Jede weitere Seite ist mit eine Art Wasserzeichen versehen. Damit ist es ein offizielles Dokument.

Diese Post erhält jeder Gesellschafter. Allerdings bekommt nicht jeder Gesellschafter im Brief die Rechnung. Die Rechnung wird an die Firmenadresse gerichtet.

Der zu erwartende Rechnungsbetrag beträgt etwa 70 €.

 

 

Tags zum Thema:

Post, Gründung, Notar

 

 

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