Gründungskosten mit Musterprotokoll
Beim Gesetzesentwurf zur Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt ist eine neue Unternehmensform geschaffen worden, bei der die Gründungskosten sehr gering ausfallen sollen. Dabei hat man den Betrag für das Stammkapital von 25.000,- Euro (GmbH) auf nur einen Euro heruntergesetzt. Auch bei der Abwicklung und den Kosten für die Gründung wurden Verbesserungen vorgenommen. So fallen für die Gründung einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt unter Verwendung des Gründungprotokolls folgende Kosten an:
- Kosten Beurkundung des Musterprotokolls beim Notar belaufen sich auf 84,- Euro.
- Für die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister und die Beglaubigung aller Unterschriften verlangt der Notar 42,- Euro.
- Die Gebühren für den eigentlichen Eintrag im Handelsregister kostet die oder den Unternehmensgründer 100,- Euro.
- Dazu können noch Notarkosten für Auslagen des Notars kommen.
Ohne die Verwendung des Musterprotokolls steigen die Kosten für die Gründung enorm an, da die Verträge speziell geprüft werden müssen.
Tags zum Thema:
Gründung, haftungsbeschränkt, Notar, Kosten, Musterprotokoll, Unternehmergesellschaft, UG, Stammkapital
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Kommentare:
UK
Garnicht misst, ich bezahle 200 Euro.
Ist halt blöd, wenn es in der Stadt nur 2 Notare zur Auswahl gibt.
Manu
Naja, ich würde das nicht als Mist bezeichnen. Die Zahlen stimmen. Kannst du gerne auf der IHK-Website nachlesen. Zudem liegt hier die Rechnung vom Notar neben mir. Diese bestätigen die Zahlen.
Gerne kannst auch du deine Quellen angeben.
KS
So ein Mist, was ihr hier schreibt!
Die Notarkosten bei "Standardgründung belaufen sich auf 66?! Habt ihr ja prima recherchiert...
Alles in Allem kostet der Spaß da rund 150?. Keinen ct mehr! Echt witzig euere Seite...
