Nachteile des Musterprotokolls

13.01.2009 um 12:16 Uhr

Bei der Gründung einer UG ist es möglich, das Musterprotokoll zu verwenden. Mit diesem, kann man die UG günstiger gründen. Durch das Musterprotokoll entstehen aber auch einige Nachteile:

Wer also mehr Gesellschafter, Geschäftsführer oder eine geänderte Satzung möchte, der kann nicht auf das Musterprotokoll zurückgreifen. Es muss dann zum Beispiel eine neue Satzung vom Anwalt geschrieben werden, welche dann dem Notar vorgelegt werden muss. Sobald man vom Musterprotokoll abweicht, entstehen erhebliche Kosten.

 

 

Tags zum Thema:

Musterprotokoll, Anwalt, Geschäftsführer, Unternehmergesellschaft, UG, Gründung, Notar

 

 

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