Der erste Termin beim Notar

20.01.2009 um 18:10 Uhr

Man vereinbart telefonisch einen Termin beim Notar. Diese hatte dann gleich noch ein paar Fragen, welche wir Ihm per Mail zugesendet haben. Die Fragen lauteten:


-Name der Firma


-Geschäftsführer


-Gesellschafter


-Geschäftsanteile


-Sitz der Gesellschaft


-Unternehmensgegenstand der Gesellschaft


Der Notar liest beim ersten Treffen das Musterprotokoll vor. Fehler können jetzt noch korrigiert werden. Nach der Unterschrift (vorher möchte er noch die Personalausweise der Gesellschafter und Geschäftsführer sehen) auf dem Mustervertrag, muss der Geschäftsführer unterschreiben, dass er für diese Aufgabe geeignet ist. Man muss sich schon das Lachen verkneifen, wenn der Notar alle verbotenen Straftaten und Auflagen vorliest. Nach dem Termin sollte man am Briefkasten den Namen der Firma anbringen, ansonsten kann die Post des Amtsgerichtes etc. nicht zugestellt werden. Der Notar wartet nun darauf, dass man ihm einen Beleg bringt, auf dem ersichtlich ist, dass das Stammkapital auf das Konto der Unternehmergesellschaft (welche noch nicht im Handelsregister eingetragen ist) eingezahlt wurde. Sobald er diesen hat, wird er die Unterlagen an das Amtsgericht weiterleiten. Das Finanzamt, wird zu diesem Zeitpunkt auch schon informiert. Wer hätte es gedacht? Noch ein kleiner Hinweis. Die Unternehmergesellschaft ist erst haftungsbeschränkt, sobald die UG im Handelsregister eingetragen wird.

 

 

Tags zum Thema:

Gründung, Musterprotokoll, Notar, Geschäftsführer, Kanzlei

 

 

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Kommentare:

Manuel

20.01.2009 um 22:02 Uhr

Das Konto muss der Firma gehören, ich habe es im Eintrag aktualisiert.

Mit dem Vertrag vom Notar sollte man das Konto eröffnen können. Die Banken sind wegen des Geldwäschegesetzes misstrauisch, daher wird die Bestätigung benötigt.


Simon

20.01.2009 um 20:25 Uhr

Hi,
muss das Konto auf dem das Geld eingezahlt wurde auf das Unternehmen (das noch nicht ganz existiert) angemeldet werden?


danke


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