Warum die Unternehmergesellschaft
Für die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt entscheidet man sich, wenn man mit mehreren Gesellschaftern oder auch als Alleingesellschafter, mit wenig Stammkapital dennoch den Vorzug der Haftungsbeschränkung genießen möchte.
Dabei geht es nicht immer darum, sich durch die Haftungsbeschränkung vor den Kunden abzusichern, sondern eher als Schutz vor unverhältnismäßigen Forderungen, die im Fall einer verlorenen Klage vor Gericht entstehen können. In einem solche fall können die Gläubiger dann nur auf das vorhandene Stammkapital zugreifen.
Einer der größten Vorteile ist natürlich das geringe Stammkapital, das bei der Gründung eingesetzt werden kann. Bei der gewöhnlichen GmbH, die der große Bruder der UG ist, muss ein Stammkapital von 25.000,- Euro vorliegen. Die UG kann theoretisch mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden.
Durch die Gründung einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt mit mehreren Gesellschaftern besteht auch die Möglichkeit einer genaueren Kontrolle der Gesellschaft gegenüber der Unternehmer. Regelmäßig muss der eingesetzte Geschäftsführer über die Situation der Firma Rechenschaft ablegen.
Durch die Gründung einer UG besteht auch die Möglichkeit der freien Namensbildung. So muss bei einer Einzelunternehmung der vollständige Vor- und Nachname des Firmeninhabers beim Rechts- und Geschäftsverkehr angegeben werden. Dieser Zwang besteht bei der UG nicht. Lediglich der Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ muss hinter dem Firmennamen angefügt werden.
Nachteile gibt es dennoch auch.
Die Haftungsbeschränkung ist begrenzt. So kann der Geschäftsführer in bestimmen Situationen dennoch haftbar gemacht werden. Auch der erhöhte Buchführungsaufwand kann vor einer Gründung abschrecken. Auch die entstehenden Kosten für die Gründung sind nicht unerheblich, dennoch überschaubar. Die Tatsche, dass das Zuschießen und die Entnahme von Vermögen nicht ohne weiteres bewerkstelligt werden kann, schreckt ab. Noch ist auch nicht abzusehen welche Wirkung der Pflichtzusatz „UG haftungsbeschränkt“ im Firmennamen auf den Kunden haben wird.
Tags zum Thema:
haftungsbeschränkt, UG, Unternehmergesellschaft, Geschäftsführer, Gründung, Firmenname, Buchführung, Stammkapital
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